
Im Bereich der Denkmalpflege und Restaurierung werden häufig die Zustände, Schäden und Maßnahmen an historischen Objekten unterschiedlich beurteilt. Dadurch entstehen oft Streitigkeiten, die von den Gerichte geklärt werden müssen. Da die Gerichtsbarkeiten häufig überfordert sind, werden geeignete Fachleute und Sachverständige zur Klärung eingebunden.
Dabei hat der Sachverständige/ Gutachter die Aufgabe eine qualifizierte Begutachtung anzustellen, die neben der Inaugenscheinnahme und Untersuchung ggfs. auch Arbeitsproben umfasst. Im Weiteren gehören dazu auch die Inwertsetzung und Überprüfung der Arbeitsleistungen des Auftragnehmers.

