Sach,- und Gutachten

Sachverständige sind hochqualifizierte Experten, die von einer staatlich anerkannten Körperschaft (wie der IHK oder Handwerkskammer) auf ihre besondere Fachkunde und persönliche Eignung geprüft wurden. Sie zeichnen sich durch absolute Unabhängigkeit aus und erstellen gerichtsfeste Gutachten. Wofür werden sie eingesetzt?
  • Gerichtsverfahren: z.B. von Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
  • Streitschlichtung: z.B. als neutrale Schiedsgutachter oder Mediatoren.
  • Private Beratung: für Personen, die eine rechtssichere Beurteilung  benötigen. 

Ihre strengen Pflichten sind:
  • Neutralität & Unparteilichkeit: dadurch weisungsfrei, objektiv und unabhängig.
  • Schweigepflicht: alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
  • Fortbildungspflicht: regelmäßig Weiterbildung in Wissenschaft und Technik.
  • Persönliche Leistung: Gutachten muss persönlich erstellt werden. 
Herr Robert Ochsenfarth war vor seiner Pensionierung mehrere Jahre als ö.b.v.S der Handwerkskammer Bielefeld bestellt mit dem Schwerpunkt Denkmalpflege und Restarierung und hat dabei zahlreiche Gutachten erstattet.

Auch im Bereich der Denkmalpflege und Restaurierung werden häufig Zustände, Schäden oder Maßnahmen an historischen Objekten unterschiedlich beurteilt. Dadurch entstehen oft Streitigkeiten, die von Gerichten geklärt werden müssen. Da die Gerichtsbarkeiten häufig überfordert sind, werden oft geeignete Fachleute und freie Sachverständige zur Klärung eingebunden.Dabei hat der freie Sachverständige die Aufgabe eine qualifizierte Begutachtung anzustellen, die neben der Inaugenscheinnahme und Untersuchung ggfs. auch Arbeitsproben umfasst. Im Weiteren gehören dazu auch die Inwertsetzung und Überprüfung der Arbeitsleistungen des Auftragnehmers.