Auch im Bereich der Denkmalpflege und Restaurierung werden häufig Zustände, Schäden oder Maßnahmen an historischen Objekten unterschiedlich beurteilt. Dadurch entstehen oft Streitigkeiten, die von Gerichten geklärt werden müssen. Da die Gerichtsbarkeiten häufig überfordert sind, werden oft geeignete Fachleute und freie Sachverständige zur Klärung eingebunden.
Dabei hat der freie Sachverständige die Aufgabe eine qualifizierte Begutachtung anzustellen, die neben der Inaugenscheinnahme und Untersuchung ggfs. auch Arbeitsproben umfasst. Im Weiteren gehören dazu auch die Inwertsetzung und Überprüfung der Arbeitsleistungen des Auftragnehmers.

