öffentlich bestellte vereidigte Sachverständige

Ö.b.v.Sachverständige sind hochqualifizierte Experten, die von einer staatlich anerkannten Körperschaft (wie der IHK oder Handwerkskammer) auf ihre besondere Fachkunde und persönliche Eignung geprüft wurden. Sie zeichnen sich durch absolute Unabhängigkeit aus und erstellen gerichtsfeste Gutachten.
Wofür werden sie eingesetzt?
    • Gerichtsverfahren: z.B. von Gerichten, Behörden und Finanzämtern.
    • Streitschlichtung: z.B. als neutrale Schiedsgutachter oder Mediatoren.
    • Private Beratung: für Personen, die eine rechtssichere Beurteilung  benötigen. 

Ihre strengen Pflichten sind:
    • Neutralität & Unparteilichkeit: dadurch weisungsfrei, objektiv und unabhängig.
    • Schweigepflicht: alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
    • Fortbildungspflicht: regelmäßig Weiterbildung in Wissenschaft und Technik.
    • Persönliche Leistung: Gutachten muss persönlich erstellt werden. 

Herr Robert Ochsenfarth war vor seiner Pensionierung mehrere Jahre als ö.b.v.S der Handwerkskammer Bielefeld bestellt mit dem Schwerpunkt Denkmalpflege und Restarierung und hat dabei zahlreiche Gutachten erstattet.